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   OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87   

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OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87 (https://dejure.org/1987,1783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.1987 - 12 W 10/87 (https://dejure.org/1987,1783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 1987 - 12 W 10/87 (https://dejure.org/1987,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Architekten aus Bausummenüberschreitung; Positive Vertragsverletzung des Architekten durch fehlerhafte Baukostenermittlung; Positive Vertragsverletzung des Architekten durch Bausummenüberschreitung; Fehlerhafte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Gewährleistungsbeginn bei gekündigtem Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag gekündigt: Wann beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist? (s. aber unter Weiteres)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 913
  • BauR 1987, 462
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 142/63
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Hierzu ist außerdem - entgegen der am Ende des angefochtenen landgerichtlichen Beschlusses angedeuteten Rechtsauffassung - ... noch festzuhalten, daß ein reines Prozeßkostenhilfegesuch ohnedies nach absolut einhelliger Auffassung für eine Verjährung Unterbrechung gemäß § 209 BGB nicht tauglich ist (Palandt § 209, Anm. 8; BGH VersR 1965, 155), wenn - wie im vorliegenden Fall - diesem Gesuch ausdrücklich nur ein nicht unterzeichneter Klagentwurf beigefügt ist und der Antragsteller damit dokumentiert, die Rechtsverfolgung erst nach Bewilligung der Prozeßkostenhilfe vornehmen zu wollen.
  • OLG Stuttgart, 28.01.1965 - 3 W 71/64
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Zwar gibt es ältere Rechtsprechung (OLG Stuttgart - 3. Zivilsenat - MDR 1965, 492) und Literaturmeinung, die es ablehnen, umstrittene Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren zu entscheiden und dies dem ordentlichen Prozeßverfahren einschließlich aller dort vorgesehenen Rechtsbehelfe überlassen wollen.
  • OLG Stuttgart, 20.04.1977 - 6 U 177/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Aus der Rechtsprechung werden insbesondere Entscheidungen des OLG Stuttgart - 15. Zivilsenat - vom 2. Juli 1976 (Baurecht 1977, 426 ff.) und OLG Stuttgart - 6. Zivilsenat - vom 20. April 1977 (Baurecht 1979, 174) zitiert.
  • OLG Nürnberg, 28.10.1981 - 5 W 2355/81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Zurückzuweisen war damit auch das Gesuch, für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozeßkostenhilfe zu gewähren: Nach ganz überwiegender Meinung der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, und der Kommentarliteratur ist dies nicht möglich (OLG Nürnberg NJW 1982, 288 [OLG Nürnberg 28.10.1981 - 5 W 2355/81] m.w.N).
  • LG Bielefeld, 23.04.1965 - 5 O 460/64
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Zum anderen hat die Beschwerde die kritische Anmerkung von E. S. in MDR 1965, 753 gerade zum erwähnten Beschluß des 3. Zivilsenates des OLG Stuttgart übersehen, worin zutreffend hervorgehoben wird, daß es bei der Beurteilung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuches auf die Meinung des beschließenden Gerichts und nicht auf sonstige noch in der Rechtsprechung und in der Lehre vertretene Auffassungen ankommt, wobei sich der Verfasser insbesondere auch gegen eine zu starke Selbstbindung der Instanzgerichte durch Orientierung an anderweitig veröffentlichter Meinung wendet.
  • BGH, 24.06.1971 - VII ZR 254/69

    Beginn der Verjährung bei fristloser Kündigung des Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshof in NJW 1971, 1840 ist aber unbestritten, daß die Verjährungsfrist auch mit dem Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages zu laufen beginnt, falls der Architekt - sei es berechtigt oder nicht berechtigt - seine Tätigkeit eingestellt hat.
  • OLG Stuttgart, 02.07.1976 - 15 U 71/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87
    Aus der Rechtsprechung werden insbesondere Entscheidungen des OLG Stuttgart - 15. Zivilsenat - vom 2. Juli 1976 (Baurecht 1977, 426 ff.) und OLG Stuttgart - 6. Zivilsenat - vom 20. April 1977 (Baurecht 1979, 174) zitiert.
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Hängt die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage ab, so darf jedenfalls in den unteren Instanzen die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht verneint werden, weil anderenfalls der unbemittelten im Gegensatz zur bemittelten Partei die Chance genommen würde, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und dort vor die höhere Instanz zu bringen (Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114 Rdnr. 25; Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 114 Rdnr. 21; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 114 Rdnr. 100; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 114 Rdnr. 5; Deppe-Hilgenberg, in: AK-ZPO, 1987, § 114 Rdnr. 31; vgl. auch BGH, NJW 1982, 1104 = LM § 114 ZPO Nr. 29; a.A. OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 913 [914]; Wax, in: MünchKomm-ZPO 1992, § 114 Rdnr. 51).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 11 U 53/04

    Vergütung des Architekten bei erkennbarer Verpflichtung zur Einhaltung eines

    Eine Hinweis- und Warnpflicht des Architekten entfällt freilich, wenn die Verteuerung für den Bauherren erkennbar bereits aus den Gesamtumständen zu ersehen ist (Senat NJW-RR 1993, 986, 987; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 913, 914 = BauR 1987, 468; Werner/Pastor Rdnr. 1785 a.E. und 1794).
  • OLG Koblenz, 14.06.2006 - 6 U 994/05

    Beweislast bei Baukostenüberschreitung?

    So ist keine Warnpflicht gegeben, wenn sich die Verteuerung aus den Gesamtumständen ohne weiteres aus solchen Aufträgen ergibt und das für den Bauherren ohne weiteres einsehbar ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 1987, 913 (914); OLG Köln, aaO; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1696 (1697)).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des

    Unabhängig hiervon beginnt die Verjährungsfrist auch mit dem Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages durch einen der Vertragsparteien zu laufen, falls der Architekt - sei es berechtigt oder nicht berechtigt - seine Tätigkeit eingestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1971, VII ZR 254/69, NJW 1971, 1840f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.1987, NJW-RR 1987, 913).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 U 75/04

    Zum Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten wegen erheblicher

    In dem selben Sinne hat bereits das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 30.03.1987 - 12 W 10/87, NJW-RR 1987, 913 entschieden.

    Unabhängig hiervon beginnt die Verjährungsfrist auch mit dem Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages durch einen der Vertragsparteien zu laufen, falls der Architekt - sei es berechtigt oder nicht berechtigt - seine Tätigkeit eingestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.1971, VII ZR 254169, NJW 1971, 1840f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.1987, NJW-RR 1987, 913).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 170/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten; Begriff der

    Der Senat verweist in vollem Umfang auf seine diesbezüglichen, zur Begründung dieser Rechtsansicht angeführten Erwägungen (ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.1987, 12 W 10/87, NJW-RR 1987, 913 sowie dezidiert Koeble, a.a.O. Rz. 491).
  • OLG Köln, 27.01.1993 - 11 U 166/92

    Umfang d. Haftung bei Bausummenüberschreitung

    Eine Warnpflicht des Architekten bei zusätzlichen Sonderwünschen kann nur dann angenommen werden kann, wenn sich die Verteuerung nicht ohnehin aus dem Gesamtumständen solcher Aufträge ergibt bzw. den Bauherrn nicht ohne weiteres einsehbar war (OLG Stuttgart, BauR 1987, 462, 463).
  • LAG Sachsen, 18.10.2017 - 4 Ta 149/17

    Erfolgsaussicht hier gegeben, da die Frage, ob eine Verzugspauschale auch im

    Hängt nämlich die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage ab, so darf jedenfalls in den unteren Instanzen die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht verneint werden, weil anderenfalls der unbemittelten im Gegensatz zur bemittelten Partei die Chance genommen würde, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und dort vor die höhere Instanz zu bringen (Stein/Jonas/Bork, ZPO , 21. Auflage, § 114 Rn. 25; Zöller/Geimer, ZPO , 31. Auflage, § 114 Rn. 21; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Auflage, § 114 Rn. 100; Thomas/Putzo, ZPO , 38. Auflage, § 114 Rn. 5; AK -ZPO/Deppe-Hilgenberg, 1987, § 114 Rn. 31; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27.01.1982 - IV b ZB 925/80 - NJW 1982, 1104 ; a. A. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 913, 914; MünchKomm-ZPO/Wax, 1992, § 114 Rn. 51).
  • LAG Sachsen, 20.10.2011 - 4 Ta 178/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf

    Hängt nämlich die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage ab, so darf jedenfalls in den unteren Instanzen die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht verneint werden, weil anderenfalls der unbemittelten im Gegensatz zur bemittelten Partei die Chance genommen würde, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und dort vor die höhere Instanz zu bringen (Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 114 Rdnr. 25; Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl. § 114 Rdnr. 21; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Aufl. § 114 Rdnr. 100; Thomas/Putzo, ZPO , 31. Aufl. § 114 Rdnr. 5; AK-ZPO/Deppe-Hilgenberg, 1987, § 114 Rdnr. 31; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80, NJW 1982, 1104 ; a.A. OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 913, 914; MünchKomm.-ZPO/Wax, 1992, § 114 Rdnr. 51).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1993 - 7 U 166/91

    Bausummenüberschreitung um 35%

    Nach der heute überwiegend vertretenen Ansicht (vgl. OLG Stuttgart BauR 1987, 462; Lauer BauR 1991, 401m.w.N.; Locher/Koeble/Frik HOAI 6. Aufl., Einl. 8; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 6. Aufl., Rn. 1556) gehört die Kostenschätzung zu der vom Architekten vertraglich geschuldeten Leistung, so daß etwaige vorwerfbare Fehler des Architekten einen Anspruch aus § 635 BGB begründen.
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